Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der
Cremer Beschichtungstechnologie GmbH
Baukloh 16
58515 Lüdenscheid
1. Allgemeines
Die Bestimmungen dieser AGB gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Leistungen, Rechnungen, Gutschriften etc. der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH. Ausnahmen von diesen AGB sind immer schriftlich zu vereinbaren. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB insgesamt nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Angebote der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH sind in der Regel freibleibend, es sei denn, eine Bindungsfrist ist ausdrücklich benannt. Ein Kostenvoranschlag der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH ist immer unverbindlich, es sei denn es wurde ausdrücklich anderes vereinbart.
Sollte ein Vertragspartner der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH spezielle Einkaufs- und/oder allgemeine Geschäftsbedingungen aufgestellt haben, verpflichten diese die Cremer Beschichtungstechnologie GmbH nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
Rechte und Pflichten der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH, gleich welchen Ursprungs, können grundsätzlich nicht auf Dritte übertragen werden. Ausnahmen hiervon bedürfen immer einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Mündliche Zusagen oder Erklärungen, die Mitarbeiter, egal ob vertretungsberechtigt oder nichtm, der Cremer Beschichtungstechnologie GmbH abgeben, bedürfen für ihre Verbindlichkeit grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch die Cremer Beschichtungstechnologie GmbH.
2. Aufträge
Die Annahme eines Auftrages wird von der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH immer schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung bestätigt. Unterbleibt ausnahmsweise die Auftragsbestätigung, gilt diese stillschweigend mit dem Inhalt von Lieferschein und/oder Rechnung als erteilt. Auch in diesen Fällen gelten diese AGB.
3. Preise
Alle Preise der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH gelten ab Werk. Versandkosten, Versicherungen, Steuern, Zollgebühren, Verpackungskosten, Porto, Frachtkosten etc. sind in den Preisen nicht enthalten und werden separat abgerechnet. Die von der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOIE GMBH angegebene Gültigkeit von Angeboten ist bindend. Dies gilt auch dann, wenn sich die Kalkulationsgrundlage für den angebotenen Auftrag während dieser Bindungsfrist ändern sollte.
4. Lieferung
Die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH ist immer bemüht vereinbarte Liefertermine mit angemessenem Einsatz einzuhalten. Besondere Terminierungen sind vom Auftraggeber schriftlich gesondert zu erfragen. Alle notwendigen Informationen sind vom Auftraggeber rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Ändert der Auftraggeber nach Auftragsbestätigung durch die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH seine Wünsche, ist die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH berechtigt die angebotenen und bestätigten Preise entsprechend anzupassen und zugesagte Termine zu verschieben.
Die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH haftet grundsätzlich nicht für höhere Gewalt, nicht zu verantwortende Betriebsstörungen aller, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Auftragsbearbeitung bei der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH oder einem Vorlieferanten. Die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH ist verpflichtet den entsprechenden Nachweis zu führen. Der Auftraggeber ist umgekehrt verpflichtet in diesen Fällen eine verlängerte Lieferzeit zu akzeptieren.
Die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH ist jederzeit berechtigt Teillieferungen vorzunehmen. Verpackungsmittel werden von der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH kostengünstig berechnet. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist nicht vorgesehen, es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Sollte die Cremer Beschichtungstechnologie GmbH Verpackungsmaterial leihweise zur Verfügung stellen, ist dieses unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 7 Tagen zurückzugeben. Nach Ablauf dieser Frist ist die Cremer Beschichtungstechnologie GmbH berechtigt die Kosten der Neubeschaffung des leihweise zur Verfügung gestellten Verpackungsmaterials in Rechnung zu stellen.
Die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH legt den Versandweg und die Transportart fest. Es sei denn hierzu ist ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden. Eine Transportversicherung schließt die Cremer Beschichtungstechnologie GmbH grundsätzlich nicht ab, es sei denn der Abschluss einer solchen wird vom Auftraggebern ausdrücklich gewünscht. Die Kosten hierfür trägt immer der Auftraggeber.
5. Mängelhaftung und Gewährleistung
Die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH haftet für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Insbesondere kann der Auftraggeber in keinem Fall eine Entschädigung f+ür Folgekosten, Kosten des Ein- und Ausbaus oder Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, z.B für Produktionsausfälle, gegenüber der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH geltend machen. Sollte der Auftraggeber eigene Arbeiten an dem Gegenstand des Auftrages ausführen oder diesen verändern, ist jegliche Übernahme von Gewährleistungsansprüchen durch die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH ausgeschlossen. Alle Sendungen an die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH müssen fracht- und portofrei erfolgen. Erkennt die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH den Mangel an, bestimmt diese die günstigste Versandart und trägt die entsprechenden Kosten. Ändert der Auftraggeber die Konstruktion oder Ausführung kann dies unter keinen Umständen einen Mangel begründen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH gelieferten Waren gehen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung und Verbindung hergestellte Neuwaren. Der Auftraggeber tritt uns insoweit seine Anwartschaftsrechte und Miteigentumsrechte ab und überträgt die entsprechenden Forderungen der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH.
Der Auftraggeber kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Die hieraus gegenüber seinen Auftraggebern entstehenden Forderungen tritt er unwiderruflich an die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH ab. Der Auftraggeber kann die Forderungen bis auf Widerruf einziehen. Widerruft die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH die Einziehungsermächtigung, ist der Auftraggeber verpflichtet, der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH sämtliche Abnehmer der Vorbehaltsware unverzüglich zu benennen. Die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Bücher des Auftraggebers einzusehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH auf Wunsch Auskunft über den Verbleib der gelieferten Waren zu geben.
Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten, sind wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts berechtigt, die von uns gelieferten Waren zurückzunehmen, auch wenn sie Bestandteil eines anderen Produktes geworden sind. Das geltend machen unseres Eigentumsrechts, insbesondere durch Rücknahme der Ware, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
7. Zahlungen
Rechnungen der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt unter Berücksichtigung von 2 % Skonto zu bezahlen. Die Zahlungsfrist verlängert sich auf 30 Tage unter Verzicht auf die Gewährung von Skonto. Hat die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH zum Zeitpunkt der Zahlung noch andere offene Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, kann kein Skonto gewährt werden. War der Gegenstand des Auftrages eine Reparatur ist die Rechnung der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH sofort netto vom Auftraggeber zu bezahlen. Wechselzahlungen sind ausgeschlossen, Ausnahmen bedürfen der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Sollte die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH einen Wechsel oder Scheck annehmen gilt die Zahlung des Auftraggebers erst bei erfolgreicher Einlösung des Wechsels oder des Schecks als geleistet. Überschreitet der Auftraggeber die gesetzte Zahlungsfrist, ist die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH berechtigt, angemessene Verzugszinsen geltend zu machen.
Der Auftraggeber ist unter keinen Umständen berechtigt Forderungen der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH aufzurechnen oder zurückzubehalten. Die mangelhafte Liquidität des Auftraggebers oder die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele berechtigen die CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH, die sofortige volle Bezahlung einer offenen Forderung oder eine entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der CREMER BESCHICHTUNGSTECHNOLOGIE GMBH. Dieser Gerichtsstand gilt für alle aus dem Auftragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch bei Scheck- und Wechselklagen.
Lüdenscheid, im April 2017